Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck die OMNIA Health Services AG Ihre Personendaten erhebt, speichert oder weiterleitet. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen können.
Verantwortlichkeiten
Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist die Hausarztpraxis. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Praxispersonal direkt an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.
Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung
Die Bearbeitung Ihrer Daten (Erhebung, Speicherung, Verwendung und Aufbewahrung) erfolgt auf Grundlage:
des Behandlungsvertrages,
gesetzlicher Vorgaben sowie
medizinischer Notwendigkeiten.
Ihre Daten dienen der Erfüllung des Behandlungszwecks, der Koordination mit weiteren Fachärzt:innen sowie der Erfüllung gesetzlicher und administrativer Pflichten.
Die Erhebung erfolgt einerseits direkt durch Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt im Rahmen der Behandlung.
Andererseits können – mit Ihrer Einwilligung oder gestützt auf gesetzliche Grundlagen – auch Daten von anderen Gesundheitsfachpersonen, Kliniken oder Laboren hinzugezogen werden.
Ihre Patientendokumentation umfasst:
Angaben aus dem Patientenformular (Personalien, Kontaktdaten, Versicherungsinformationen),
erhobene Gesundheitsdaten (Anamnesen, Diagnosen, Befunde, Therapien, Laborwerte, Medikationen),
Dokumentationen von Aufklärungsgesprächen sowie Behandlungsverläufe..
Dauer der Aufbewahrung
Ihre Patientendokumentation wird in der Regel zehn Jahre nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt.
Eine längere Aufbewahrung erfolgt, wenn gesetzliche Pflichten bestehen oder Sie ausdrücklich einwilligen. Nach Ablauf der Frist werden die Daten sicher gelöscht oder vernichtet.
Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder durch Ihre Einwilligung gedeckt ist.
Kranken-/Unfall-/Invalidenversicherung: für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Andere Ärzt:innen oder Gesundheitsfachpersonen: falls zur Mit- oder Weiterbehandlung erforderlich und von Ihnen genehmigt.
Behörden: wenn eine gesetzliche Meldepflicht besteht.
Inkassostellen (z. B. Inkasso Med AG / Intrum AG): falls eine Bonitätsprüfung oder ein Inkassoverfahren notwendig wird.
Widerruf Ihrer Einwilligung
Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Auskunft, Einsicht und Herausgabe
Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Patientendokumentation einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.
Recht auf Datenübertragung
Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Berichtigung Ihrer Angaben
Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.
Stand: 27.08.2025